Lieferant werden
Anerkennungsverfahren
Der Lieferantenkatalog
Die Idee dazu kam Ende der 1990er Jahre. Damals boten sich den Weltläden immer mehr neue und unbekannte Importeure von fair gehandelten Produkten als Lieferanten an. Der Weltladen-Dachverband hilft den Weltläden dabei, ihre Lieferanten auszuwählen.
Die erste Bewertung von Weltladen-Lieferanten erschien 1999 unter dem Namen "ATO-TÜV". Der Weltladen-Dachverband hat damals 18 Importeure anhand der Konvention der Weltläden überprüft. Seit Ende 2012 gibt es ein neues Verfahren, das immer noch angewendet wird. Mit diesem Verfahren wollen wir mehrere Ziele erreichen, die manchmal im Konflikt miteinander stehen:
- Wir schaffen ein Verfahren, das Weltladen-Lieferanten überprüft und anerkennt.
- Das Verfahren passt allen und ist für alle bezahlbar.
- Das Verfahren ermöglicht Akteuren, am Markt teilzunehmen und sich zu entwickeln.
Das Überprüfungsverfahren wird gemeinsam mit den Mitgliedern des Weltladen-Dachverbandes und den Lieferanten ständig verbessert und an veränderte Situationen angepasst.
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
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1
Antragstellung beim Weltladen-Dachverband
Importeure, die an einer Aufnahme in den Lieferantenkatalog interessiert sind, können sich ein Antragsformular herunterladen. Der Antrag wird vom Weltladen-Dachverband geprüft, der daraufhin im Regelfall dem Lieferanten einen Vertrag zusendet, der die Rechte und Pflichten des Lieferanten sowie des Weltladen-Dachverbandes spezifiziert.
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2
Vertrag und Überprüfungsgebühr
Der Lieferantenvertrag sowie eine Rechnung über die Überprüfungsgebühr wird postalisch an den potenziellen Lieferanten versand. Nach Rücksendung und dem Eingang der Zahlung wird die Bearbeitung der Bewerbung fortgesetzt.
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3
Fragebogen
Der Bewerber erhält einen Fragebogen, anhand dessen die Übereinstimmung der Arbeitsweise des Lieferanten mit den in der Konvention der Weltläden formulierten Kriterien des Fairen Handels überprüft wird. Die Prüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Weltladen-Dachverbandes in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Lieferantenkatalog.
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4
Audit
Auf der Basis einer erfolgversprechenden Auswertung des Fragebogens beauftragt - abhängig von der Größe der Organisation - der Weltladen-Dachverband eine*n externe*n Auditor*in, die*der am Hauptsitz des Lieferanten die im Fragebogen gemachten Angaben überprüft. Die Notwendigkeit eines Audits sowie der Umfang hängen von der Größe und Komplexität der Organisation ab. Das Ergebnis des Audits bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme in den Lieferantenkatalog.
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5
Aufnahme in den Lieferantenkatalog
Der Vorstand des Weltladen-Dachverbandes entscheidet, basierend auf dem Ergebnis des Fragebogens und ggfs. des Auditberichts, über die Aufnahme in den Lieferantenkatalog. Im Anschluss veröffentlicht der Weltladen-Dachverband neu aufgenommene Lieferanten auf seiner Website. Darüber hinaus wird die Aufnahme im monatlichen Fach-Newsletter an die Weltläden kommuniziert.
Die verschiedenen Überprüfungsverfahren
Reguläres Verfahren
Das reguläre Überprüfungsverfahren gilt für Lieferanten mit einem Gesamtjahresumsatz ab 300.000 Euro. Nach der Auswertung des Fragebogens durch die Arbeitsgruppe Lieferantenkatalog erhalten sie ein Audit durch eine*n externe*n Auditor*in.
Vereinfachte Verfahren gelten für:
- kleine und mittelgroße Lieferanten mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 300.000 Euro;
- Lieferanten, die „garantierte“ WFTO-Mitglieder sind;
- Unternehmen, die Naturland Fair zertifiziert sind und/oder die Mitglied im FAIR BAND sind;
- Unternehmen, die mindestens 90 Prozent ihres Umsatzes mit fair zertifizierten (Fairtrade, IMO Fair For Life, SPP) Produkten machen und die ihre Zulieferer (für mindestens die Hälfte ihres Gesamtumsatzes) kennen. Sie müssen darüber hinaus nachweisen, dass auch im eigenen Unternehmen die Kriterien der Konvention der Weltläden erfüllt sind.
Detaillierte Informationen zu den Überprüfungsverfahren haben wir in der Übersicht "Ablauf des Anerkennungsverfahrens" zusammengestellt.
Kosten des Verfahrens für Lieferanten
Für die Aufnahme in den Lieferantenkatalog fallen folgende Kosten an:
- Einmalig 550 Euro Überprüfungsgebühr, die nach Abschluss des Vertrages (s.o.) anfallen. Bei Organisationen mit einem Jahresumsatz unter 150.000 Euro reduziert sich die Überprüfungsgebühr auf 350 Euro, bei FAIR BAND-Mitgliedern auf 280 Euro, bei „garantierten“ Mitgliedern der WFTO auf 215 Euro (jeweils zzgl. MwSt.).
- Die gegebenenfalls anfallenden Kosten für das Audit, die je nach Größe und Aufwand variieren können.
- Gegebenenfalls Kosten für Produzenten-Audits und eventuell weitere anfallende Kosten.
- Jährlich 1 Prozent des Umsatzes mit den Mitgliedsweltläden des Weltladen-Dachverbandes. Dieser Beitrag finanziert die qualitativ hohe und dauerhafte Durchführung und Weiterentwicklung des Lieferantenkataloges und weitere Maßnahmen des Weltladen-Dachverbandes zur Förderung des Fairen Handels.
Weltladen-Dachverband/A. Stehle
Weltladen-Dachverband/S. Krass
Weltladen-Dachverband/A. Stehle